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Glossar

Gewährleistung bei Schließanlagen

Für fest eingebaute Schließtechnik, etwa ein neues Türschloss oder eine Schließanlage, gilt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Bauwerke nach § 634a BGB, sofern die Leistung als wesentlich für Bestand und Nutzbarkeit des Gebäudes gilt.

Begriff
Gewährleistung bei Schließanlagen
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Eine reine Türöffnung ohne bauliche Veränderung fällt eher unter die allgemeine Dienst- oder Werkleistung mit kürzeren Fristen, während der Einbau eines neuen Schlosses als Bauwerksleistung gelten kann.

Eine Rechnung mit klar benannter Leistung erleichtert es im Streitfall, die richtige Gewährleistungsfrist zuzuordnen.

Quellen und Methodik

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Festpreis-Garantie-Checker und Notfall-Guide entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.