Werkzeug
Festpreis-Garantie-Checker und Notfall-Guide
Der Checker misst eine Schlüsseldienstrechnung an dem, was zwei geprüfte Quellen veröffentlichen: der ADAC nennt für die zugezogene Tür am Tag 80 bis 150 Euro und nachts 150 bis 250, die Verbraucherzentrale Hamburg 100 beziehungsweise 180 Euro als gerade noch angemessen. Beide stehen nebeneinander, und gemessen wird an der höheren Zahl, weil das der für den Anbieter günstigste Maßstab ist.
Festpreis-Garantie-Checker und Notfall-Guide
Rechnung prüfen
Eine zugefallene Tür lässt sich häufig zerstörungsfrei öffnen, der Aufwand ist gering.
ADAC: 80 bis 150 Euro. Verbraucherzentrale Hamburg: 100 Euro sind gerade noch angemessen.
Die Rechnung liegt über dem höheren der beiden veröffentlichten Werte, und zwar beim 1,2-fachen. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, streichen Sie nicht vereinbarte Posten und zahlen Sie nicht bar.
0 von 6 Punkten erfüllt.
Zwei Quellen, nebeneinander
| Fall | ADAC | Verbraucherzentrale Hamburg | Maßstab des Checkers |
|---|---|---|---|
| Zugezogene Tür, werktags am Tag | 80 bis 150 Euro | 100 Euro | 150 Euro |
| Zugezogene Tür, nachts, am Wochenende oder am Feiertag | 150 bis 250 Euro | 180 Euro | 250 Euro |
| Abgeschlossene Tür oder Sicherheitstür | ab rund 200 Euro | keine Angabe | nicht bewertbar |
Der Checker misst an der höheren der beiden Zahlen, nicht an einem Mittelwert. Ein Mittelwert stünde in keiner Quelle. Der höhere Wert dagegen ist für den Anbieter der günstigste Maßstab: wer daran scheitert, scheitert an jedem.
ADAC, Schlüsseldienst-Kosten: Preise für Türöffnung im Überblick, Stand 06.07.2026, https://www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/zuhause/schluesseldienst-kosten/
Verbraucherzentrale Hamburg, Ausgesperrt und abgezockt vom Schlüsseldienst, Stand 25.01.2024, https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/schluesseldienst/ausgesperrt-abgezockt-vom-schluesseldienst
Für die abgeschlossene Tür und die Sicherheitstür gibt es in den geprüften Quellen nur eine Untergrenze, keine Obergrenze. Der Rechner setzt deshalb keine und sagt das auch: er kann diesen Fall nach oben nicht bewerten.
Was das Recht dazu sagt
- Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2020 bestätigt: Schlüsselnotdienste, die die Notlage ausnutzen, um weit überzogene Beträge zu fordern, betreiben Wucher. Das bloße Ausgesperrtsein begründet nach dieser Entscheidung bereits eine Zwangslage. BGH, Beschluss vom 16.01.2020, 1 StR 113/19
- Nicht vereinbarte Posten dürfen aus der Rechnung gestrichen werden. Wer zur Unterschrift gedrängt wird, kann unter Vorbehalt unterschreiben und die Polizei rufen.
- Ein Vertrag, der an der Haustür oder in der Wohnung geschlossen wird, ist mindestens 14 Tage widerruflich. Ohne Belehrung sind es 12 Monate und 14 Tage.
- Verbraucherzentrale Hamburg, Ausgesperrt und abgezockt vom Schlüsseldienst, Stand 25.01.2024, https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/schluesseldienst/ausgesperrt-abgezockt-vom-schluesseldienst
- Verbraucherzentrale, Schlüsseldienste: So schützen Sie sich vor überzogen hohen Rechnungen, Stand 21.01.2026, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/schluesseldienste-so-schuetzen-sie-sich-vor-ueberzogen-hohen-rechnungen-6687
- Verbraucherzentrale, Verträge an der Haustür: Das sind Ihre Rechte, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertraege-an-der-haustuer-das-sind-ihre-rechte-12240
Was Gerichte schon zu sehen bekommen haben
| 520 Euro | Amtsgericht Hamburg-Altona, 28.06.2010 |
|---|---|
| 718 Euro | Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.02.2006 |
| 181 Euro | Amtsgericht München, 27.08.2004, für drei Minuten Arbeit |
Verbraucherzentrale Hamburg, Ausgesperrt und abgezockt vom Schlüsseldienst, Stand 25.01.2024, https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/schluesseldienst/ausgesperrt-abgezockt-vom-schluesseldienst
Stand der Datentabelle: 2026-09-12
Was dieses Werkzeug macht
- Kein Mittelwert. Ein Mittelwert stünde in keiner Quelle; der höhere der beiden veröffentlichten Werte steht in einer, und wer daran scheitert, scheitert an beiden.
- Für die abgeschlossene Tür und die Sicherheitstür nennen die Quellen nur eine Untergrenze. Diesen Fall bewertet der Checker nach oben nicht, statt eine Grenze zu erfinden.
- Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2020 entschieden, dass das bloße Ausgesperrtsein bereits eine Zwangslage begründet, und dass Notdienste, die sie ausnutzen, Wucher betreiben.
- Nicht vereinbarte Posten dürfen gestrichen werden, und ein an der Haustür geschlossener Vertrag ist mindestens 14 Tage widerruflich.
- Der oft genannte Scheckkartentrick steht hier nicht. Keine geprüfte Verbraucherquelle rät dazu, und ohne Beleg wird eine Technik, die Schloss und Tür beschädigen kann, nicht beschrieben.