Schlüsseldienst: Gewerbestatus
Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, wozu Schlüsseldienstleistungen zählen, gelten als überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 Gewerbeordnung. Eine förmliche behördliche Erlaubnis ist dafür nicht nötig, wohl aber eine Zuverlässigkeitsprüfung des Betriebsinhabers durch die zuständige Behörde.
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