Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Bei Türöffnungen wird in der Praxis aber meist gar kein Kostenvoranschlag erstellt, sondern ein Festpreis vor Ort telefonisch oder schriftlich zugesagt.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Weil der tatsächliche Aufwand einer Türöffnung stark vom Schlosstyp abhängt, weichen telefonisch genannte Pauschalpreise ohne Besichtigung häufig von der tatsächlichen Rechnung ab.
Ein verbindlicher Festpreis nach kurzer Beschreibung des Schlosses am Telefon ist deshalb aussagekräftiger als eine bloße unverbindliche Preisspanne.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Festpreis-Garantie-Checker und Notfall-Guide entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.