Schlüsseldienstverzeichnis

Ratgeber

Was eine Türöffnung kostet und wann sie Wucher ist

Eine einfache Türöffnung kostet werktags tagsüber 80 bis 150 Euro, nachts, sonntags und feiertags 150 bis 250 Euro. Einen gesetzlichen Höchstpreis gibt es nicht. Übersteigt die Forderung den ortsüblichen Preis um mehr als das Doppelte, wertet der Bundesgerichtshof das bei einer Aussperrung als Wucher nach § 291 StGB.

Was eine einfache Türöffnung werktags und nachts kostet

Für eine zugefallene, also nicht abgeschlossene Wohnungstür nennt der ADAC werktags tagsüber 80 bis 150 Euro und nachts, am Wochenende oder an Feiertagen 150 bis 250 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet enger und hält 100 Euro tagsüber sowie 180 Euro nachts und am Wochenende für angemessen. Beide Spannen stammen aus Marktbeobachtung, nicht aus einer amtlichen Preisverordnung. Eine bundesweite Gebührenordnung für Türöffnungen gibt es nicht, und es hat sie nie gegeben.

Einfache Türöffnung werktags am Tag, marktübliche Spanne
80 bis 150 Euro
ADAC SE, Schlüsseldienst-Kosten, Stand 6. Juli 2026
Grenze, ab der der Bundesgerichtshof Wucher annimmt
mehr als das Doppelte des üblichen Preises
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Januar 2020, 1 StR 113/19, Stand 16. Januar 2020
Rückzahlung, die das Amtsgericht Essen einem Kunden zusprach
rund 500 von 729,35 Euro
Amtsgericht Essen, Urteil vom 11. Januar 2017, 14 C 189/16, zitiert nach fachanwalt.de, Stand 19. September 2026
Marktübliche Preise für die häufigsten Einsätze. Quellen: ADAC (Stand 6. Juli 2026) und Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 25. Januar 2024). Keine Gebührenordnung, sondern beobachtete Marktpreise.
EinsatzZeitfensterMarktübliche SpanneWas den Preis treibt
Zugefallene Tür, nur die Falle sitzt im SchlossWerktags 8 bis 18 Uhr80 bis 150 Euro (ADAC), 100 Euro (VZ Hamburg)Anfahrtsweg und Dauer des Einsatzes
Zugefallene TürNachts, sonntags, feiertags150 bis 250 Euro (ADAC), 180 Euro (VZ Hamburg)Zuschlag von 50 bis 100 Prozent auf den Tagespreis
Abgeschlossene Tür oder SicherheitstürJede Zeitab rund 200 Euro (ADAC)Mehr Aufwand, oft Austausch des Zylinders
Türöffnung plus neuer SchließzylinderJede ZeitÖffnungspreis plus MaterialZylinderqualität, Aufschlag auf den Materialpreis
AnfahrtJede Zeitin der Spanne meist enthaltenGetrennt berechnete Anfahrt gehört in den Festpreis

Der Zuschlag für Nacht, Sonntag und Feiertag liegt laut ADAC bei 50 bis 100 Prozent auf den Tagespreis. Das ist zulässig, solange der Betrieb ihn vor dem Auftrag nennt. Teuer wird es dort, wo mehrere Positionen erst auf der Rechnung auftauchen: eine zweite Anfahrt, ein Zuschlag für die Etage, ein pauschaler Materialposten ohne benanntes Teil. Jede dieser Positionen ist für sich erklärbar, in der Summe erzeugen sie die dreistelligen Beträge, über die sich Verbraucher beschweren.

Warum es keinen Höchstpreis gibt, aber eine Grenze

Ohne Preisabsprache schulden Sie nach § 632 Absatz 2 BGB die übliche Vergütung. Üblich ist nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort gilt. Das heißt: Maßstab ist der Preis, den andere Betriebe in Ihrer Stadt zur selben Uhrzeit nehmen, nicht der Wunschpreis des Monteurs vor Ihrer Tür.

Diese Freiheit endet an zwei Stellen. § 138 Absatz 2 BGB erklärt ein Geschäft für nichtig, bei dem jemand unter Ausbeutung einer Zwangslage Vermögensvorteile gewährt bekommt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. § 291 StGB macht dasselbe Verhalten strafbar und droht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe an, bei gewerbsmäßiger Begehung sechs Monate bis zehn Jahre. Beide Vorschriften greifen ohne festen Eurobetrag, sie arbeiten mit dem Verhältnis zwischen Preis und Leistung.

Ab wann Gerichte eine Rechnung kippen

Der Bundesgerichtshof zog die Linie im Urteil vom 16. Januar 2020 (Az. 1 StR 113/19) bei mehr als dem Doppelten des üblichen Marktpreises. Verurteilt wurde der Betreiber eines bundesweit auftretenden Notdienstes, dessen Preise die Empfehlungen des Bundesverbands teils um 254 Prozent überschritten und der Material mit bis zu 100 Prozent Aufschlag berechnete. Wucher und Betrug schließen sich dabei nicht aus, der Senat nahm Tateinheit an: Der Betrug trifft den Irrtum des Kunden, der Wucher seine Zwangslage.

Was Zivilgerichte für angemessen hielten. Die Beträge gelten für den jeweils entschiedenen Einzelfall und sind keine allgemeine Preisliste. Zusammengestellt nach der Urteilsübersicht von fachanwalt.de (Stand 19. September 2026) und der Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 25. Januar 2024).
Gericht und DatumAktenzeichenVerlangtAls angemessen angesehen
Amtsgericht Essen, 11. Januar 201714 C 189/16729,35 Euro für Öffnung und neuen Zylinder225 Euro, Rückzahlung von rund 500 Euro
Amtsgericht Langen, 4. Oktober 20164 C 529/16mehr als der zugesprochene Betrag111,60 Euro inklusive 36 Euro An- und Abfahrt
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 16. Dezember 201368 C 404/13mehr als der zugesprochene Betrag60 bis 100 Euro zur gewöhnlichen Geschäftszeit
Amtsgericht Hamburg-Altona, 2010nach Angabe der Verbraucherzentrale Hamburg520 Euro200 Euro, der Rest galt als Wucher

Lesen Sie diese Zahlen als Größenordnung, nicht als Tarif. Jedes Gericht misst am ortsüblichen Preis zur Tatzeit, und der liegt in München anders als in einer Kleinstadt. Die Rechenregel bleibt aber überall dieselbe: Ermitteln Sie, was zwei oder drei andere Betriebe am Ort für denselben Einsatz nehmen, verdoppeln Sie diesen Wert, und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Rechnung. Liegt Ihre Rechnung darüber, haben Sie ein starkes Argument.

So vereinbaren Sie am Telefon einen Festpreis, der hält

Der Festpreis ist der einzige Schutz, der vor dem Einsatz wirkt. Alles andere klären Sie später und mit Aufwand. Entscheidend ist, dass Sie den Gesamtbetrag nennen lassen, nicht einen Grundpreis, auf den später Posten aufsatteln.

  1. Beschreiben Sie die Lage genau: zugefallen oder abgeschlossen, Wohnungstür oder Haustür, Etage, ob ein Sicherheitsschloss verbaut ist. Von dieser Angabe hängt der Preis ab, und eine falsche Beschreibung ist später das Argument für einen Aufschlag.
  2. Lassen Sie sich den Gesamtpreis nennen, ausdrücklich einschließlich Anfahrt, Nacht- oder Wochenendzuschlag und Umsatzsteuer. Fragen Sie wörtlich: Was zahle ich am Ende insgesamt?
  3. Begrenzen Sie den Auftrag auf die Türöffnung. Ein Schlosswechsel ist ein zweiter Auftrag, den Sie erst erteilen, wenn die Tür offen ist und Sie den Preis dafür kennen.
  4. Notieren Sie Firmenname, Telefonnummer, Uhrzeit des Anrufs und den genannten Betrag. Eine Notiz auf dem Handy reicht und ist im Streitfall mehr wert als die Erinnerung.
  5. Fragen Sie nach dem Sitz des Betriebs und der Anfahrtszeit. Wer eine Stunde braucht, sitzt nicht am Ort, auch wenn die Anzeige das behauptet.
  6. Rufen Sie einen zweiten Betrieb an, wenn der erste keinen Gesamtpreis nennen will. Zehn Minuten Vergleich kosten weniger als jeder streitige Aufschlag.

Was Sie tun, wenn die Rechnung an der Tür höher ausfällt

Wenn der Monteur nach der Öffnung mehr verlangt als vereinbart, entscheidet sich in wenigen Minuten, wie teuer der Abend wird. Die Verbraucherzentrale rät klar: Unterschreiben Sie nichts, was nicht der Absprache entspricht, und fahren Sie unter keinen Umständen mit dem Monteur zum Geldautomaten. Ist das Geld einmal bar geflossen, sind die Aussichten auf Rückzahlung gering.

Die Rechnung weicht ab: zahlen oder nicht?

Liegt der geforderte Betrag über dem am Telefon genannten Preis?

Ja

Übersteigt die Forderung den ortsüblichen Preis um mehr als das Doppelte?

Ja

Setzt der Monteur Sie unter Druck, etwa durch Drohung oder Festhalten der Tür?

Ja

Rufen Sie die Polizei unter 110. Nötigung ist nach § 240 StGB strafbar, und die Zwangslage plus das auffällige Missverhältnis erfüllen den Tatbestand des Wuchers nach § 291 StGB. Zahlen Sie nicht bar.

Nein

Zahlen Sie höchstens den vereinbarten Betrag und bieten Sie ihn schriftlich an. Verlangen Sie eine Rechnung mit Einzelpositionen und Anschrift des Betriebs. Den Rest lassen Sie offen und begründen das auf dem Beleg.

Nein

Zahlen Sie unter Vorbehalt und lassen Sie sich den Vorbehalt auf der Quittung bestätigen. Fordern Sie die Differenz danach schriftlich zurück und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen.

Nein

Steht auf der Rechnung eine Leistung, die Sie nicht beauftragt haben?

Ja

Für einen nicht beauftragten Schlosswechsel oder einen zusätzlichen Zylinder besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, weil Sie nur die dringende Öffnung verlangt hatten. Widerrufen Sie schriftlich.

Nein

Zahlen Sie den vereinbarten Betrag und lassen Sie sich eine Rechnung mit Einzelpositionen geben. Bewahren Sie Rechnung und Quittung mindestens drei Jahre auf.

  • Unterschreiben Sie keinen Auftrag mit offener Preisangabe und kein Papier, dessen Beträge Sie nicht gelesen haben.
  • Zahlen Sie nicht bar, wenn sich die Beträge nicht decken. Eine Überweisung lässt sich belegen und notfalls mit einem Vorbehalt versehen.
  • Lassen Sie die Arbeit stoppen, sobald die Tür beschädigt wird. Eine fachgerechte Öffnung einer zugefallenen Tür ist beschädigungsfrei möglich.
  • Bestehen Sie auf einer Rechnung mit Firmenname, Anschrift, Datum, Uhrzeit und Einzelpositionen. Ein Betrieb ohne ladungsfähige Anschrift ist im Streitfall schwer greifbar.
  • Fotografieren Sie Tür, Schloss und die alte Zylinderlänge, bevor etwas ausgetauscht wird.

Wie Sie zu viel gezahltes Geld zurückholen

Haben Sie bereits gezahlt, ist der Anspruch nicht verloren. Ist der Vertrag nach § 138 Absatz 2 BGB nichtig, fehlt der Zahlung der Rechtsgrund, und Sie können sie nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern. Praktisch geht es darum, den ortsüblichen Preis zu belegen und die Differenz einzufordern.

Vier Schritte zur Rückforderung, mit Zuständigkeit und Frist
  1. Vergleichspreise einholen, innerhalb weniger Tage

    Fragen Sie zwei oder drei Betriebe an Ihrem Ort, was dieselbe Öffnung zur selben Uhrzeit gekostet hätte, und lassen Sie sich die Auskunft per E-Mail geben. Diese Auskünfte sind Ihr Beleg für den ortsüblichen Preis.

  2. Schriftlich zurückfordern, Frist von zwei Wochen

    Fordern Sie die Differenz vom Betrieb zurück, nennen Sie die Vergleichspreise und setzen Sie eine Frist. Schicken Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie den Zugang belegen können.

  3. Beratung holen, Verbraucherzentrale oder Anwalt

    Die Verbraucherzentralen beraten bei überhöhten Rechnungen gegen Gebühr. Eine Rechtsschutzversicherung trägt sonst die Kosten der Auseinandersetzung, wenn Vertragsrecht mitversichert ist.

  4. Klage oder Anzeige, drei Jahre Zeit

    Der Rückforderungsanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie gezahlt haben. Parallel können Sie Strafanzeige wegen Wuchers erstatten; die Polizei nimmt sie bei jeder Dienststelle auf.

Eine Warnung zum Schluss, die aus den Beschwerdeakten der Verbraucherzentralen stammt: Rechnungsbeträge im vierstelligen Bereich tauchen fast immer dort auf, wo am Telefon kein Gesamtpreis genannt wurde. Die zehn Minuten für zwei Anrufe und eine Notiz sind der wirksamste Teil dieses ganzen Textes.

Häufige Fragen

Was kostet eine Türöffnung nachts oder am Wochenende?

Für eine zugefallene Tür nennt der ADAC nachts, am Wochenende und an Feiertagen 150 bis 250 Euro, die Verbraucherzentrale Hamburg hält 180 Euro für angemessen. Der Zuschlag gegenüber dem Tagespreis liegt üblicherweise bei 50 bis 100 Prozent und ist zulässig, solange der Betrieb ihn vor dem Auftrag nennt. Lassen Sie sich deshalb am Telefon den Gesamtbetrag einschließlich Zuschlag und Umsatzsteuer bestätigen.

Ab welchem Betrag ist eine Schlüsseldienst-Rechnung Wucher?

Einen festen Eurobetrag nennt das Gesetz nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 16. Januar 2020 (Az. 1 StR 113/19) entschieden, dass ein Werklohn, der den üblichen Marktpreis um mehr als das Doppelte übersteigt, bei einer Aussperrung regelmäßig Wucher nach § 291 StGB ist. Maßstab ist der Preis, den andere Betriebe am selben Ort zur selben Uhrzeit nehmen.

Muss ich die Rechnung des Schlüsseldienstes sofort bar bezahlen?

Eine Pflicht zur sofortigen Barzahlung besteht nicht. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich davon ab, unter Druck bar zu zahlen oder mit dem Monteur zum Geldautomaten zu fahren, weil eine einmal geleistete Barzahlung kaum zurückzuholen ist. Zahlen Sie höchstens den vereinbarten Betrag, verlangen Sie eine Rechnung mit Einzelpositionen und lassen Sie einen Vorbehalt auf der Quittung vermerken, wenn Sie den Betrag für überhöht halten.

Kann ich einen Auftrag an den Schlüsseldienst widerrufen?

Für die dringende Türöffnung, um die Sie ausdrücklich gebeten haben, entfällt das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB. Für jede weitere Leistung, die der Monteur beim selben Besuch erbringt, ohne dass Sie sie verlangt haben, bleibt es bestehen, ebenso für Material, das zur Reparatur nicht zwingend nötig war. Ein nicht bestellter Schlosswechsel lässt sich deshalb binnen 14 Tagen widerrufen.

Wie lange kann ich zu viel gezahltes Geld vom Schlüsseldienst zurückfordern?

Der Rückforderungsanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie gezahlt haben, eine Zahlung im März 2026 verjährt also am 31. Dezember 2029. Sammeln Sie möglichst früh Vergleichsangebote anderer Betriebe, denn der Nachweis des ortsüblichen Preises wird mit jedem Jahr schwieriger.

Wer legt fest, was eine Türöffnung kosten darf?

Niemand legt das im Voraus fest, es gibt keine Gebührenordnung für Schlüsseldienste. Ohne Preisabsprache schulden Sie nach § 632 Absatz 2 BGB die übliche Vergütung, also den Preis, der am Ort zur Zeit des Auftrags allgemein gilt. Die Grenze nach oben zieht erst § 138 Absatz 2 BGB, der ein Geschäft mit auffälligem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung für nichtig erklärt.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Bei Türöffnungen wird in der Praxis aber meist gar kein Kostenvoranschlag erstellt, sondern ein Festpreis vor Ort telefonisch oder schriftlich zugesagt.
  • Festpreis vor Arbeitsbeginn: Ein Festpreis ist der verbindliche Komplettpreis für die Türöffnung inklusive Anfahrt und möglicher Nacht- oder Wochenendzuschläge, vor Arbeitsbeginn genannt und im Idealfall schriftlich bestätigt. Er ist der wichtigste Schutz gegen überteuerte Notdiensteinsätze in dieser Branche.
  • Türöffnung: Übliche Kostenspanne: Für eine einfache Türöffnung während der üblichen Geschäftszeiten werktags nennen Branchenportale eine typische Preisspanne von etwa 80 bis 150 Euro inklusive Anfahrt und 15 bis 30 Minuten Arbeitszeit. Verbindliche, bundesweit einheitliche Preise gibt es nicht.
  • Angemessene Notdienstpreise nachts und am Wochenende: Für einen Einsatz nachts, am Wochenende oder an Feiertagen nennen Verbraucherportale eine typische Spanne von etwa 150 bis 250 Euro. Ein Zuschlag von 50 bis 100 Prozent auf den Tagespreis für Nachtstunden und Sonn- und Feiertage gilt als üblich und rechtlich zulässig, sofern er vorab transparent genannt wird.
  • Abnahme und Rechnung beim Schlüsseldienst: Nach der Arbeit sollte eine nachvollziehbare Rechnung mit Einzelpositionen vorliegen, nicht nur ein pauschaler Endbetrag. Bei Barzahlung vor Ort ist eine Quittung mit Firmenangaben wichtig, um die Leistung später zuordnen zu können.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 138 BGB, Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 291 StGB, Wucher, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 632 BGB, Vergütung beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 312g BGB, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Urteil vom 16. Januar 2020, 1 StR 113/19, Wucher durch überhöhte Abrechnung eines Schlüsselnotdienstes, Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat (Volltext bei HRR-Strafrecht),
  6. Schlüsseldienste: So schützen Sie sich vor überzogen hohen Rechnungen (Stand 21. Januar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  7. Ausgesperrt und abgezockt vom Schlüsseldienst (Stand 25. Januar 2024), Verbraucherzentrale Hamburg,
  8. Schlüsseldienst-Kosten: Preise für die Türöffnung im Überblick (Stand 6. Juli 2026), ADAC SE,
  9. Überhöhte Rechnung vom Schlüsseldienst: Urteilsübersicht zu Amtsgerichtsentscheidungen (Stand 19. September 2026), fachanwalt.de,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.