Was eine einfache Türöffnung werktags und nachts kostet
Für eine zugefallene, also nicht abgeschlossene Wohnungstür nennt der ADAC werktags tagsüber 80 bis 150 Euro und nachts, am Wochenende oder an Feiertagen 150 bis 250 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet enger und hält 100 Euro tagsüber sowie 180 Euro nachts und am Wochenende für angemessen. Beide Spannen stammen aus Marktbeobachtung, nicht aus einer amtlichen Preisverordnung. Eine bundesweite Gebührenordnung für Türöffnungen gibt es nicht, und es hat sie nie gegeben.
- Einfache Türöffnung werktags am Tag, marktübliche Spanne
- 80 bis 150 Euro
- ADAC SE, Schlüsseldienst-Kosten, Stand 6. Juli 2026
- Grenze, ab der der Bundesgerichtshof Wucher annimmt
- mehr als das Doppelte des üblichen Preises
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Januar 2020, 1 StR 113/19, Stand 16. Januar 2020
- Rückzahlung, die das Amtsgericht Essen einem Kunden zusprach
- rund 500 von 729,35 Euro
- Amtsgericht Essen, Urteil vom 11. Januar 2017, 14 C 189/16, zitiert nach fachanwalt.de, Stand 19. September 2026
| Einsatz | Zeitfenster | Marktübliche Spanne | Was den Preis treibt |
|---|---|---|---|
| Zugefallene Tür, nur die Falle sitzt im Schloss | Werktags 8 bis 18 Uhr | 80 bis 150 Euro (ADAC), 100 Euro (VZ Hamburg) | Anfahrtsweg und Dauer des Einsatzes |
| Zugefallene Tür | Nachts, sonntags, feiertags | 150 bis 250 Euro (ADAC), 180 Euro (VZ Hamburg) | Zuschlag von 50 bis 100 Prozent auf den Tagespreis |
| Abgeschlossene Tür oder Sicherheitstür | Jede Zeit | ab rund 200 Euro (ADAC) | Mehr Aufwand, oft Austausch des Zylinders |
| Türöffnung plus neuer Schließzylinder | Jede Zeit | Öffnungspreis plus Material | Zylinderqualität, Aufschlag auf den Materialpreis |
| Anfahrt | Jede Zeit | in der Spanne meist enthalten | Getrennt berechnete Anfahrt gehört in den Festpreis |
Der Zuschlag für Nacht, Sonntag und Feiertag liegt laut ADAC bei 50 bis 100 Prozent auf den Tagespreis. Das ist zulässig, solange der Betrieb ihn vor dem Auftrag nennt. Teuer wird es dort, wo mehrere Positionen erst auf der Rechnung auftauchen: eine zweite Anfahrt, ein Zuschlag für die Etage, ein pauschaler Materialposten ohne benanntes Teil. Jede dieser Positionen ist für sich erklärbar, in der Summe erzeugen sie die dreistelligen Beträge, über die sich Verbraucher beschweren.
Warum es keinen Höchstpreis gibt, aber eine Grenze
Ohne Preisabsprache schulden Sie nach § 632 Absatz 2 BGB die übliche Vergütung. Üblich ist nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort gilt. Das heißt: Maßstab ist der Preis, den andere Betriebe in Ihrer Stadt zur selben Uhrzeit nehmen, nicht der Wunschpreis des Monteurs vor Ihrer Tür.
Diese Freiheit endet an zwei Stellen. § 138 Absatz 2 BGB erklärt ein Geschäft für nichtig, bei dem jemand unter Ausbeutung einer Zwangslage Vermögensvorteile gewährt bekommt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. § 291 StGB macht dasselbe Verhalten strafbar und droht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe an, bei gewerbsmäßiger Begehung sechs Monate bis zehn Jahre. Beide Vorschriften greifen ohne festen Eurobetrag, sie arbeiten mit dem Verhältnis zwischen Preis und Leistung.
Ab wann Gerichte eine Rechnung kippen
Der Bundesgerichtshof zog die Linie im Urteil vom 16. Januar 2020 (Az. 1 StR 113/19) bei mehr als dem Doppelten des üblichen Marktpreises. Verurteilt wurde der Betreiber eines bundesweit auftretenden Notdienstes, dessen Preise die Empfehlungen des Bundesverbands teils um 254 Prozent überschritten und der Material mit bis zu 100 Prozent Aufschlag berechnete. Wucher und Betrug schließen sich dabei nicht aus, der Senat nahm Tateinheit an: Der Betrug trifft den Irrtum des Kunden, der Wucher seine Zwangslage.
| Gericht und Datum | Aktenzeichen | Verlangt | Als angemessen angesehen |
|---|---|---|---|
| Amtsgericht Essen, 11. Januar 2017 | 14 C 189/16 | 729,35 Euro für Öffnung und neuen Zylinder | 225 Euro, Rückzahlung von rund 500 Euro |
| Amtsgericht Langen, 4. Oktober 2016 | 4 C 529/16 | mehr als der zugesprochene Betrag | 111,60 Euro inklusive 36 Euro An- und Abfahrt |
| Amtsgericht Bergisch Gladbach, 16. Dezember 2013 | 68 C 404/13 | mehr als der zugesprochene Betrag | 60 bis 100 Euro zur gewöhnlichen Geschäftszeit |
| Amtsgericht Hamburg-Altona, 2010 | nach Angabe der Verbraucherzentrale Hamburg | 520 Euro | 200 Euro, der Rest galt als Wucher |
Lesen Sie diese Zahlen als Größenordnung, nicht als Tarif. Jedes Gericht misst am ortsüblichen Preis zur Tatzeit, und der liegt in München anders als in einer Kleinstadt. Die Rechenregel bleibt aber überall dieselbe: Ermitteln Sie, was zwei oder drei andere Betriebe am Ort für denselben Einsatz nehmen, verdoppeln Sie diesen Wert, und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Rechnung. Liegt Ihre Rechnung darüber, haben Sie ein starkes Argument.
So vereinbaren Sie am Telefon einen Festpreis, der hält
Der Festpreis ist der einzige Schutz, der vor dem Einsatz wirkt. Alles andere klären Sie später und mit Aufwand. Entscheidend ist, dass Sie den Gesamtbetrag nennen lassen, nicht einen Grundpreis, auf den später Posten aufsatteln.
- Beschreiben Sie die Lage genau: zugefallen oder abgeschlossen, Wohnungstür oder Haustür, Etage, ob ein Sicherheitsschloss verbaut ist. Von dieser Angabe hängt der Preis ab, und eine falsche Beschreibung ist später das Argument für einen Aufschlag.
- Lassen Sie sich den Gesamtpreis nennen, ausdrücklich einschließlich Anfahrt, Nacht- oder Wochenendzuschlag und Umsatzsteuer. Fragen Sie wörtlich: Was zahle ich am Ende insgesamt?
- Begrenzen Sie den Auftrag auf die Türöffnung. Ein Schlosswechsel ist ein zweiter Auftrag, den Sie erst erteilen, wenn die Tür offen ist und Sie den Preis dafür kennen.
- Notieren Sie Firmenname, Telefonnummer, Uhrzeit des Anrufs und den genannten Betrag. Eine Notiz auf dem Handy reicht und ist im Streitfall mehr wert als die Erinnerung.
- Fragen Sie nach dem Sitz des Betriebs und der Anfahrtszeit. Wer eine Stunde braucht, sitzt nicht am Ort, auch wenn die Anzeige das behauptet.
- Rufen Sie einen zweiten Betrieb an, wenn der erste keinen Gesamtpreis nennen will. Zehn Minuten Vergleich kosten weniger als jeder streitige Aufschlag.
Was Sie tun, wenn die Rechnung an der Tür höher ausfällt
Wenn der Monteur nach der Öffnung mehr verlangt als vereinbart, entscheidet sich in wenigen Minuten, wie teuer der Abend wird. Die Verbraucherzentrale rät klar: Unterschreiben Sie nichts, was nicht der Absprache entspricht, und fahren Sie unter keinen Umständen mit dem Monteur zum Geldautomaten. Ist das Geld einmal bar geflossen, sind die Aussichten auf Rückzahlung gering.
Liegt der geforderte Betrag über dem am Telefon genannten Preis?
Übersteigt die Forderung den ortsüblichen Preis um mehr als das Doppelte?
Setzt der Monteur Sie unter Druck, etwa durch Drohung oder Festhalten der Tür?
Rufen Sie die Polizei unter 110. Nötigung ist nach § 240 StGB strafbar, und die Zwangslage plus das auffällige Missverhältnis erfüllen den Tatbestand des Wuchers nach § 291 StGB. Zahlen Sie nicht bar.
Zahlen Sie höchstens den vereinbarten Betrag und bieten Sie ihn schriftlich an. Verlangen Sie eine Rechnung mit Einzelpositionen und Anschrift des Betriebs. Den Rest lassen Sie offen und begründen das auf dem Beleg.
Zahlen Sie unter Vorbehalt und lassen Sie sich den Vorbehalt auf der Quittung bestätigen. Fordern Sie die Differenz danach schriftlich zurück und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen.
Steht auf der Rechnung eine Leistung, die Sie nicht beauftragt haben?
Für einen nicht beauftragten Schlosswechsel oder einen zusätzlichen Zylinder besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, weil Sie nur die dringende Öffnung verlangt hatten. Widerrufen Sie schriftlich.
Zahlen Sie den vereinbarten Betrag und lassen Sie sich eine Rechnung mit Einzelpositionen geben. Bewahren Sie Rechnung und Quittung mindestens drei Jahre auf.
- Unterschreiben Sie keinen Auftrag mit offener Preisangabe und kein Papier, dessen Beträge Sie nicht gelesen haben.
- Zahlen Sie nicht bar, wenn sich die Beträge nicht decken. Eine Überweisung lässt sich belegen und notfalls mit einem Vorbehalt versehen.
- Lassen Sie die Arbeit stoppen, sobald die Tür beschädigt wird. Eine fachgerechte Öffnung einer zugefallenen Tür ist beschädigungsfrei möglich.
- Bestehen Sie auf einer Rechnung mit Firmenname, Anschrift, Datum, Uhrzeit und Einzelpositionen. Ein Betrieb ohne ladungsfähige Anschrift ist im Streitfall schwer greifbar.
- Fotografieren Sie Tür, Schloss und die alte Zylinderlänge, bevor etwas ausgetauscht wird.
Wie Sie zu viel gezahltes Geld zurückholen
Haben Sie bereits gezahlt, ist der Anspruch nicht verloren. Ist der Vertrag nach § 138 Absatz 2 BGB nichtig, fehlt der Zahlung der Rechtsgrund, und Sie können sie nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern. Praktisch geht es darum, den ortsüblichen Preis zu belegen und die Differenz einzufordern.
Vergleichspreise einholen, innerhalb weniger Tage
Fragen Sie zwei oder drei Betriebe an Ihrem Ort, was dieselbe Öffnung zur selben Uhrzeit gekostet hätte, und lassen Sie sich die Auskunft per E-Mail geben. Diese Auskünfte sind Ihr Beleg für den ortsüblichen Preis.
Schriftlich zurückfordern, Frist von zwei Wochen
Fordern Sie die Differenz vom Betrieb zurück, nennen Sie die Vergleichspreise und setzen Sie eine Frist. Schicken Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie den Zugang belegen können.
Beratung holen, Verbraucherzentrale oder Anwalt
Die Verbraucherzentralen beraten bei überhöhten Rechnungen gegen Gebühr. Eine Rechtsschutzversicherung trägt sonst die Kosten der Auseinandersetzung, wenn Vertragsrecht mitversichert ist.
Klage oder Anzeige, drei Jahre Zeit
Der Rückforderungsanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie gezahlt haben. Parallel können Sie Strafanzeige wegen Wuchers erstatten; die Polizei nimmt sie bei jeder Dienststelle auf.
Eine Warnung zum Schluss, die aus den Beschwerdeakten der Verbraucherzentralen stammt: Rechnungsbeträge im vierstelligen Bereich tauchen fast immer dort auf, wo am Telefon kein Gesamtpreis genannt wurde. Die zehn Minuten für zwei Anrufe und eine Notiz sind der wirksamste Teil dieses ganzen Textes.
Häufige Fragen
Was kostet eine Türöffnung nachts oder am Wochenende?
Für eine zugefallene Tür nennt der ADAC nachts, am Wochenende und an Feiertagen 150 bis 250 Euro, die Verbraucherzentrale Hamburg hält 180 Euro für angemessen. Der Zuschlag gegenüber dem Tagespreis liegt üblicherweise bei 50 bis 100 Prozent und ist zulässig, solange der Betrieb ihn vor dem Auftrag nennt. Lassen Sie sich deshalb am Telefon den Gesamtbetrag einschließlich Zuschlag und Umsatzsteuer bestätigen.
Ab welchem Betrag ist eine Schlüsseldienst-Rechnung Wucher?
Einen festen Eurobetrag nennt das Gesetz nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 16. Januar 2020 (Az. 1 StR 113/19) entschieden, dass ein Werklohn, der den üblichen Marktpreis um mehr als das Doppelte übersteigt, bei einer Aussperrung regelmäßig Wucher nach § 291 StGB ist. Maßstab ist der Preis, den andere Betriebe am selben Ort zur selben Uhrzeit nehmen.
Muss ich die Rechnung des Schlüsseldienstes sofort bar bezahlen?
Eine Pflicht zur sofortigen Barzahlung besteht nicht. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich davon ab, unter Druck bar zu zahlen oder mit dem Monteur zum Geldautomaten zu fahren, weil eine einmal geleistete Barzahlung kaum zurückzuholen ist. Zahlen Sie höchstens den vereinbarten Betrag, verlangen Sie eine Rechnung mit Einzelpositionen und lassen Sie einen Vorbehalt auf der Quittung vermerken, wenn Sie den Betrag für überhöht halten.
Kann ich einen Auftrag an den Schlüsseldienst widerrufen?
Für die dringende Türöffnung, um die Sie ausdrücklich gebeten haben, entfällt das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB. Für jede weitere Leistung, die der Monteur beim selben Besuch erbringt, ohne dass Sie sie verlangt haben, bleibt es bestehen, ebenso für Material, das zur Reparatur nicht zwingend nötig war. Ein nicht bestellter Schlosswechsel lässt sich deshalb binnen 14 Tagen widerrufen.
Wie lange kann ich zu viel gezahltes Geld vom Schlüsseldienst zurückfordern?
Der Rückforderungsanspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie gezahlt haben, eine Zahlung im März 2026 verjährt also am 31. Dezember 2029. Sammeln Sie möglichst früh Vergleichsangebote anderer Betriebe, denn der Nachweis des ortsüblichen Preises wird mit jedem Jahr schwieriger.
Wer legt fest, was eine Türöffnung kosten darf?
Niemand legt das im Voraus fest, es gibt keine Gebührenordnung für Schlüsseldienste. Ohne Preisabsprache schulden Sie nach § 632 Absatz 2 BGB die übliche Vergütung, also den Preis, der am Ort zur Zeit des Auftrags allgemein gilt. Die Grenze nach oben zieht erst § 138 Absatz 2 BGB, der ein Geschäft mit auffälligem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung für nichtig erklärt.