Warum Sie die Aussperrung aus der Mietwohnung selbst bezahlen
Wer den Schlüssel innen stecken lässt oder die Tür hinter sich zuzieht, hat keinen Anspruch gegen den Vermieter. § 535 Absatz 1 BGB verpflichtet den Vermieter, die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und zu erhalten. Eine funktionierende Tür, zu der Sie den Schlüssel gerade nicht bei sich haben, ist in gebrauchsfähigem Zustand. Der Grund für den Einsatz liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, also tragen Sie die Rechnung.
Dasselbe gilt bei Schlüsselverlust und Diebstahl. Auch dort geht die Ursache von Ihnen aus, selbst wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Praktisch heißt das: Rufen Sie den Betrieb selbst an, vereinbaren Sie selbst den Festpreis, und rechnen Sie nicht damit, dass die Hausverwaltung am Sonntagabend einspringt.
- Vom Vermieter geforderter Austausch einer Schließanlage nach einem verlorenen Schlüssel
- 1.468 Euro gefordert, 1.367,32 Euro eingeklagt, 0 Euro zugesprochen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2014, VIII ZR 205/13, Stand 5. März 2014
- Pflicht des Vermieters, die Wohnung gebrauchsfähig zu halten
- § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB
- Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 20. September 2026
- Kosten einer nächtlichen Türöffnung, die Sie zunächst selbst tragen
- 150 bis 250 Euro
- ADAC SE, Schlüsseldienst-Kosten, Stand 6. Juli 2026
Wann der Vermieter die Rechnung übernehmen muss
Der Vermieter zahlt, sobald die Ursache in der Mietsache selbst liegt. Ein Schloss, das sich nicht mehr schließen lässt, ein Zylinder, in dem der Schlüssel bei normaler Benutzung abbricht, eine Haustür, deren elektrischer Öffner ausfällt: Das sind Mängel im Sinne von § 536 BGB, und ihre Beseitigung schuldet der Vermieter nach § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB.
| Anlass | Wer zahlt | Rechtsgrundlage | Was Sie vorher tun |
|---|---|---|---|
| Sie haben sich ausgesperrt oder den Schlüssel verloren | Sie selbst | kein Mangel der Mietsache | Festpreis am Telefon vereinbaren |
| Das Schloss ist defekt, der Schlüssel bricht bei normaler Nutzung ab | Der Vermieter | § 535 Absatz 1 Satz 2, § 536 BGB | Vermieter anrufen und Mangel melden |
| Vermieter reagiert nicht, die Wohnung ist unzugänglich | Der Vermieter, Sie strecken vor | § 536a Absatz 2 BGB | Versuch der Erreichbarkeit dokumentieren |
| Nach einem Einbruch müssen Schlösser geändert werden | Hausratversicherung, sonst der Vermieter für die Tür | Schlossänderungskosten in den Hausratbedingungen | Polizeiliche Anzeige und Schadenmeldung |
| Sie verlieren einen Schlüssel zur Schließanlage des Hauses | Sie, aber erst nach tatsächlichem Austausch | § 280 BGB, BGH VIII ZR 205/13 | Verlust sofort schriftlich melden |
| Der Vermieter hat einen Schlüssel ohne Ihr Einverständnis behalten | Der Vermieter | Besitzrecht des Mieters am Mietobjekt | Herausgabe schriftlich verlangen |
Die wichtigste Norm für den Notfall ist § 536a Absatz 2 BGB. Danach dürfen Sie einen Mangel selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist. Verzug setzt voraus, dass Sie den Mangel gemeldet haben und der Vermieter nicht reagiert. Nachts um zwei ist dieser Nachweis schwierig, deshalb zählt jeder dokumentierte Anrufversuch.
Was ein verlorener Schließanlagenschlüssel wirklich kostet
Die teuerste Rechnung entsteht nicht an der Tür, sondern danach. Gehört Ihr Wohnungsschlüssel zu einer Schließanlage des Hauses, kann der Verlust den Austausch der ganzen Anlage auslösen, also aller Zylinder in Haustür, Keller, Müllraum und Wohnungen. Verwaltungen nennen dafür regelmäßig vierstellige Beträge.
Der Bundesgerichtshof hat dieser Forderung am 5. März 2014 eine klare Grenze gezogen (Az. VIII ZR 205/13). Ein Mieter hatte bei Auszug nur einen von zwei Schlüsseln zurückgegeben, die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte vom Vermieter 1.468 Euro Kostenvorschuss für den Austausch, der Vermieter klagte 1.367,32 Euro gegen den Mieter ein. Der Austausch unterblieb, weil niemand zahlte. Der Senat entschied: Ein Vermögensschaden liegt erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Solange sie im Haus hängt, schulden Sie nichts.
Zwei Punkte bleiben trotzdem Ihr Risiko. Erstens: Wird tatsächlich ausgetauscht und war der Austausch wegen der Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich, umfasst Ihre Schadensersatzpflicht die Kosten. Zweitens: Ob eine Missbrauchsgefahr besteht, hängt davon ab, wie der Schlüssel verloren ging. Ein Schlüsselbund mit Adressanhänger, der im Hausflur liegen bleibt, ist ein anderer Fall als ein Schlüssel, der beim Wandern im Wald verschwindet.
Welche Versicherung den Schlosswechsel bezahlt
Drei Verträge kommen in Betracht, und keiner deckt alles. Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren, etwa den zur Schließanlage des Mietshauses, denn der gehört dem Vermieter. Ob Ihr Tarif das einschließt, steht in den besonderen Bedingungen Ihrer Police; die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer schreiben diese Deckung nicht zwingend vor. Prüfen Sie den Punkt, bevor Sie ihn brauchen.
- Privathaftpflicht: zahlt für fremde Schlüssel, also die der Schließanlage im Mietshaus oder im Büro, sofern der Tarif den Schlüsselverlust einschließt.
- Hausratversicherung: übernimmt Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel zur versicherten Wohnung durch einen Versicherungsfall abhanden kommen, insbesondere durch Einbruchdiebstahl oder Raub.
- Rechtsschutzversicherung: trägt die Auseinandersetzung über eine überhöhte Rechnung, wenn Vertragsrecht im Tarif enthalten ist.
- Nicht versichert ist der eigene Wohnungsschlüssel, den Sie schlicht verlegt haben, und der Einsatz des Schlüsseldienstes nach einer Aussperrung.
Bei einem Einbruch ist die Reihenfolge wichtig. Melden Sie den Schaden zuerst der Polizei, dann dem Versicherer und lassen Sie das Schloss erst danach ändern, sofern die Wohnung verschließbar bleibt. Ist sie das nicht, sichern Sie sofort und bewahren Sie Rechnung und Fotos auf. Die Kosten der Schlossänderung gehören dann zum Schaden.
So gehen Sie vor, wenn Sie nachts vor Ihrer Mietwohnung stehen
- Prüfen Sie, ob ein Zweitschlüssel erreichbar ist, bei Partner, Nachbarn, Eltern oder im Büro. Eine Fahrt quer durch die Stadt ist günstiger als jeder Nachteinsatz.
- Rufen Sie die Hausverwaltung oder den Vermieter an, auch außerhalb der Bürozeiten. Wenn niemand abnimmt, hinterlassen Sie eine Nachricht mit Uhrzeit und Anliegen.
- Klären Sie, ob das Schloss defekt ist oder nur der Schlüssel fehlt. Ein abgebrochener Schlüssel im Zylinder ist ein Mangel, eine zugezogene Tür nicht.
- Holen Sie zwei telefonische Festpreisangebote ein und lassen Sie sich jeweils den Gesamtbetrag einschließlich Zuschlägen und Umsatzsteuer nennen.
- Beauftragen Sie ausdrücklich nur die Türöffnung. Über einen Schlosswechsel entscheiden Sie, wenn die Tür offen ist und Sie den Preis kennen.
- Heben Sie Rechnung und Zahlungsbeleg auf und fotografieren Sie den Zustand von Tür und Schloss, bevor gearbeitet wird.
Funktioniert das Schloss einwandfrei und fehlt nur Ihr Schlüssel?
Gehört der verlorene Schlüssel zu einer Schließanlage des Hauses?
Die Öffnung zahlen Sie. Für den Austausch der Anlage haften Sie erst, wenn sie tatsächlich ausgetauscht wird, und nur dann, wenn der Austausch aus Sicherheitsgründen erforderlich war. Melden Sie den Verlust sofort schriftlich und fragen Sie Ihre Privathaftpflicht an.
Sie zahlen die Türöffnung selbst. Ein neuer Zylinder ist nur dann nötig, wenn der Schlüssel in fremde Hände geraten sein kann. Sprechen Sie das vor der Beauftragung durch.
Haben Sie den Defekt dem Vermieter gemeldet und keine Reaktion erhalten?
Sie dürfen den Mangel nach § 536a Absatz 2 BGB selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen. Reichen Sie Rechnung, Meldezeitpunkt und den Nachweis des Anrufversuchs ein.
Melden Sie den Defekt zuerst und geben Sie dem Vermieter Gelegenheit, selbst einen Betrieb zu schicken. Erst wenn er nicht reagiert oder die Wohnung unzugänglich bleibt, beauftragen Sie auf seine Rechnung.
Was Sie belegen müssen, damit der Vermieter erstattet
Ein Erstattungsanspruch scheitert selten am Recht und oft am Beleg. Der Vermieter muss nachvollziehen können, dass ein Mangel vorlag, dass Sie ihn informiert haben und dass die Kosten erforderlich waren. Diese drei Punkte belegen Sie am besten sofort, nicht Wochen später.
Sofort: Zustand festhalten
Fotografieren Sie Schloss, Zylinder und abgebrochenen Schlüssel vor der Arbeit. Bitten Sie den Monteur, den Defekt auf der Rechnung zu benennen, etwa Zylinder defekt oder Schlüssel abgebrochen.
Am selben Tag: Mangel schriftlich melden
Schicken Sie dem Vermieter eine E-Mail mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung und Fotos. Auch wenn Sie schon telefoniert haben, ist die schriftliche Meldung der Beleg.
Innerhalb von zwei Wochen: Rechnung einreichen
Reichen Sie Rechnung und Zahlungsbeleg mit der Bitte um Erstattung ein und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Nennen Sie § 536a Absatz 2 BGB als Grundlage.
Bei Weigerung: Beratung und Aufrechnung prüfen
Mieterverein oder Anwalt prüfen, ob Sie den Betrag mit der nächsten Miete verrechnen dürfen. Eine Aufrechnung ohne Prüfung ist riskant, weil Mietrückstand zur Kündigung führen kann.
Ein letzter Punkt, der oft übersehen wird: Der Vermieter darf ohne Ihr Einverständnis keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten. Hat er einen und Sie wollen das nicht, können Sie die Herausgabe verlangen. Verweigert er sie, ist der Austausch des Schlosses auf seine Kosten in der Rechtsprechung anerkannt. Verlangen Sie die Herausgabe schriftlich und setzen Sie eine Frist, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter den Schlüsseldienst zahlen, wenn ich mich ausgesperrt habe?
Nein, die Kosten einer Aussperrung trägt der Mieter. Die Wohnung ist in diesem Fall nicht mangelhaft, denn Tür und Schloss funktionieren, nur der Schlüssel fehlt. Die Pflicht des Vermieters aus § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB, die Wohnung gebrauchsfähig zu halten, greift erst, wenn an der Mietsache selbst etwas defekt ist.
Wer zahlt, wenn der Schlüssel im Schloss abbricht?
Bricht ein Schlüssel bei normaler Benutzung wegen Materialermüdung oder eines verschlissenen Zylinders ab, ist das ein Mangel der Mietsache, und der Vermieter trägt die Kosten von Öffnung und Reparatur. Haben Sie den Schlüssel mit Gewalt gedreht oder als Werkzeug benutzt, liegt die Ursache bei Ihnen. Fotografieren Sie deshalb den Bruch und lassen Sie den Betrieb den Befund auf der Rechnung vermerken.
Muss ich als Mieter eine ganze Schließanlage bezahlen, wenn ich einen Schlüssel verliere?
Nur wenn die Anlage tatsächlich ausgetauscht wird. Der Bundesgerichtshof hat am 5. März 2014 entschieden (Az. VIII ZR 205/13), dass ein Vermögensschaden erst mit dem Austausch entsteht; die bloße Ankündigung oder ein Kostenvoranschlag genügen nicht. Kommt es zum Austausch und war er wegen der Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich, umfasst die Schadensersatzpflicht dessen Kosten.
Zahlt die Haftpflichtversicherung den Verlust eines Wohnungsschlüssels?
Die Privathaftpflicht deckt den Verlust fremder Schlüssel, also etwa den Schlüssel zur Schließanlage des Mietshauses oder den Dienstschlüssel des Arbeitgebers, sofern der Tarif den Schlüsselverlust einschließt. Für den eigenen Wohnungsschlüssel und für den Einsatz nach einer Aussperrung zahlt sie nicht. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer sehen diese Deckung nicht zwingend vor, deshalb entscheidet der Blick in Ihre Police.
Darf ich den Schlüsseldienst auf Kosten des Vermieters beauftragen?
Das erlaubt § 536a Absatz 2 BGB, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie den Mangel gemeldet haben und keine Reaktion kam. Dokumentieren Sie deshalb jeden Anrufversuch mit Uhrzeit und schicken Sie zusätzlich eine kurze E-Mail.
Was kostet die Türöffnung, wenn der Vermieter sie erstattet?
Erstattungsfähig sind die erforderlichen Aufwendungen, nicht jeder Betrag. Als Maßstab dienen die marktüblichen Preise, die der ADAC mit 80 bis 150 Euro werktags am Tag und 150 bis 250 Euro nachts und am Wochenende angibt. Holen Sie deshalb auch dann ein zweites Angebot ein, wenn am Ende jemand anderes zahlt, denn eine überhöhte Rechnung bleibt sonst teilweise an Ihnen hängen.